Betreuungsgutscheine - News
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Fachperson Kind, Jugend und Familie
Geschäft:
+41 41 554 25 53
E-Mail:
sibylle.krauer@rischrotkreuz.ch
Die Gemeinde Risch führt eine Liste anerkannter Kindertagesstätten. Eltern, die ihr Kind in einer anerkannten Kita betreuen lassen, sind im Grundsatz berechtigt, Betreuungsgutscheine zu beziehen. Die Liste ist nicht abgeschlossen.
Weitere Kitas können bei Bedarf jederzeit ein Anerkennungsgesuch stellen.
Sämtliche Anpassungen der Tarife in Kitas sind der Gemeinde Risch spätestens drei Monate im Voraus zuzustellen.
Mit dem Rechner der Firma Interface können Sie einfach und schnell eine Schätzung Ihres Betreuungsgutscheins sowie einer möglichen Kantonspauschale berechnen.
Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung unverbindlich ist. Der definitive Betrag wird erst nach Prüfung Ihres Gesuchs festgelegt.