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Betreuungsgutscheine

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Betreuungsgutscheine
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Betreuungsgutscheine sind finanzielle Beiträge der Gemeinde Risch an Erziehungsberechtigte, die ihr Kind in einer Kindertagesstätte (Kita) betreuen lassen. Die Höhe der Gutschriften richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der Erziehungsberechtigten. 

Die Ausgestaltung der Betreuungsgutscheine sowie das Gesuchsverfahren ändern sich per August 2026. Ab diesem Zeitpunkt unterstützt der Kanton Zug die Eltern neu mit einer Kantonspauschale. Aufgrund dieser Veränderungen wurde die Verordnung angepasst und eine neue Berechnungsgrundlage eingeführt.

Betreuungsgutscheine der Gemeinde Risch werden mit einem Gesuch beantragt. Das Gesuch wird digital über das Onlineportal Civo gestellt. Ein bewilligtes Gesuch gilt jeweils für eine Periode vom 1. August bis zum 31. Juli. Diese Periode entspricht einem Schuljahr. Für jede Periode muss ein neues Gesuch eingereicht werden.

In Civo können Gesuchstellende Betreuungsgutscheine der Gemeinde Risch, die Kantonspauschale oder beide Beiträge gemeinsam beantragen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nur für einen der beiden Beiträge, reichen Sie über Civo lediglich das entsprechende Gesuch ein. Nachfolgend sehen Sie die verschiedenen Anspruchsberechtigungen.

Anspruchsberechtigung Betreuungsgutscheine Gemeinde Risch

Die Höhe der Betreuungsgutscheine richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der Gesuchstellenden. Ein Anspruch auf Betreuungsgutscheine besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Kind hat Wohnsitz in der Gemeinde Risch, ist älter als drei Monate und noch nicht im Kindergarten (Ausnahmen regelt die Verordnung).
  • Das massgebende Einkommen der Gesuchstellenden beträgt höchstens 110'000 Franken (ab August 2026: 130'000 Franken). Es setzt sich aus dem satzbestimmenden Einkommen plus 10% des satzbestimmenden Vermögens zusammen. Die entsprechenden Angaben finden Sie in Ihrer definitiven Steuerveranlagung. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie hier.
  • Der Anspruch auf Betreuungsgutscheine ist an eine Erwerbstätigkeit von mindestens 20% (Alleinerziehende) bzw. 120% (Paare) gebunden.
  • Das Kind wird in einer von der Gemeinde Risch anerkannten Kita nach Wahl betreut (ortsunabhängig).

Für die Gesuchstellung dürfen die Steuerveranlagungen nicht älter als zwei Jahre sein (zum Beispiel für die Gesuchsperiode 2026/27 müssen die Steuerveranlagungen 2024 oder 2025 vorliegen).

Betreuungsgutscheine müssen spätestens im Vormonat des Betreuungsbeginns beantragt werden. Der Anspruch entsteht frühestens ab dem Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Gesuchs. Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich.

Wenn Sie nicht berechtigt sind, wählen sie beim Gesuch die Betreuungsgutscheine ab.

Betreuungsgutscheine beantragen

1. Wahl der Kita

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Suchen Sie einen geeigneten Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer anerkannten Kita. Die Liste anerkannter Kitas finden Sie hier. Kitas beantragen die Anerkennung separat. 

Wichtig: Gemäss Verordnung (Art. 1, Abs. 1 sowie Art. 6, Abs. 1 - Download in der rechten Spalte) besteht ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung der Gemeinde nur für Kinder im Vorschulalter (ab 3 Monaten bis Eintritt Kindergarten). Ausnahmen sind in Art. 15 geregelt.

2. ZUGLOGIN und eZug

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Für die Gesuchstellung in Civo benötigen alle Gesuchstellenden ein ZUGLOGIN sowie eine einmalige Registrierung bei eZug.

Das ZUGLOGIN kann entweder schriftlich beantragt oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste in Rotkreuz aktiviert werden. Für die Registrierung ist ein gültiger Ausweis erforderlich.

Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie hier.

3. Gesuch in Civo erstellen und einreichen

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Folgender Link führt Sie zum Onlineportal Civo, auf welchem Sie Gesuche elektronisch einreichen können: https://gesuch.kibe.zg.ch. Falls Sie für einen der beiden Beiträge nicht berechtigt sind, wählen Sie diesen zu Beginn ab. Entsprechend können Sie nur für Betreuungsgutscheine, nur für die Kantonspauschale oder für beide Beiträge zusammen ein Gesuch einreichen.

Bitte halten Sie für die Gesuchstellung die folgenden Unterlagen in elektronischer Form bereit:

Betreuungsgutscheine

  • Letzte definitive Steuerveranlagung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Quellensteuernachweis des Vorjahres
  • Bestätigung des Arbeitspensums der Erziehungsberechtigten (z. B. Arbeitgeberbestätigung)
  • Abtretungserklärung bei einer Drittauszahlung
  • Allenfalls Nachweis des alleinigen Sorgerechts
  • Zusätzliche Unterlagen, falls erforderlich (z. B. RAV-Bestätigung oder weitere Nachweise)

Kantonspauschale

  • Betreuungsvertrag oder Betreuungsbestätigung
  • Bestätigung der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
  • Allenfalls Nachweis des alleinigen Sorgerechts

Nebengesuchsteller:
Die zweite gesuchstellende Person muss in Civo als Nebengesuchsteller erfasst werden. Das Gesuch kann erst eingereicht werden, nachdem sich der Nebengesuchsteller über den E‑Mail‑Link in Civo angemeldet und seine Angaben ergänzt und bestätigt hat.

Betreuungen bestätigen:
Die Angaben zur Betreuung werden direkt durch die Kita in Civo bestätigt. Dies erfolgt automatisch im Hintergrund. Sobald die Bestätigung durch die Kita erfolgt ist, erhalten Sie eine Meldung per E‑Mail.

Gesuch einreichen:
Sobald Ihr Gesuch vollständig ist, können Sie es elektronisch einreichen. Ein Gesuch gilt als vollständig, wenn ...

  • alle abgefragten Angaben ausgefüllt sind
  • alle erforderlichen Dokumente hochgeladen sind
  • die Kita die Betreuung bestätigt hat
  • die zweite gesuchstellende Person ihre Angaben ergänzt und bestätigt hat

4. Verfügung via Civo erhalten

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Nach der Prüfung des Gesuchs durch die Gemeinde Risch und/oder den Kanton Zug erhalten Sie per E‑Mail eine Mitteilung. Die Verfügung sowie alle Informationen zu den berechneten monatlichen Beiträgen sind in Civo abrufbar.

5. Monatliche Beiträge erhalten

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Sofern ein positiver Entscheid der Gemeinde Risch vorliegt, wird der bestätigte Beitrag jeweils Ende Monat für den Folgemonat ausbezahlt.

6. Mutationen melden

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Änderungen während der laufenden Periode müssen innerhalb einer Woche gemeldet werden. Nutzen Sie dazu die Funktion «Mutation erstellen».

Folgende Änderungen sind zu melden:

  • Änderung des Betreuungsumfangs
  • Änderungen und Vergünstigungen der monatlichen Kitakosten
  • Wechsel oder Beendigung der Betreuung
  • Anmeldung eines weiteren Kindes
  • Änderung der Familiensituation
  • Wechsel oder Beendigung der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung
  • Wegzug aus der Wohngemeinde (ein Wegzug aus dem Kanton Zug muss zusätzlich per E-Mail oder Telefon dem Kanton gemeldet werden)

Zusatzbetreuungen können Sie direkt in Civo melden. Dabei handelt es sich um zusätzlich bezahlte und bezogene Betreuungstage, die über die reguläre vertraglich vereinbarte Betreuung hinausgehen. Es können ganze oder halbe Tage erfasst werden. Diese können nur nachträglich beantragt werden.

Hinweis: Falls Sie die Kantonspauschale beziehen, beachten Sie bitte die Eingabefrist von drei Monaten für Zusatzbetreuungen.

Weitere Informationen

Zuständigkeit

Sibylle Krauer


Fachperson Kind, Jugend und Familie
Geschäft: +41 41 554 25 53
E-Mail: sibylle.krauer@rischrotkreuz.ch

Informationen für Kitas

Die Gemeinde Risch führt eine Liste anerkannter Kindertagesstätten. Eltern, die ihr Kind in einer anerkannten Kita betreuen lassen, sind im Grundsatz berechtigt, Betreuungsgutscheine zu beziehen. Die Liste ist nicht abgeschlossen.

Weitere Kitas können bei Bedarf jederzeit ein Anerkennungsgesuch stellen.

Sämtliche Anpassungen der Tarife in Kitas sind der Gemeinde Risch spätestens drei Monate im Voraus zuzustellen.

Berechnung Betreuungsgutscheine

Mit dem Rechner der Firma Interface können Sie einfach und schnell eine Schätzung Ihres Betreuungsgutscheins sowie einer möglichen Kantonspauschale berechnen.

Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung unverbindlich ist. Der definitive Betrag wird erst nach Prüfung Ihres Gesuchs festgelegt.

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