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Ergänzungswahl Friedensrichter-Stv. / Friedensrichterin-Stv.

Ergänzungswahl für die stellvertretende Friedensrichterin / den stellvertretenden Friedensrichter

Infolge der Demission während der Amtsdauer findet für den stellvertretenden Friedensrichter (für den Rest der Amtsperiode 2025 – 2030) eine Ergänzungswahl statt. Das Datum für den Wahlgang wird für den 27. September 2026 festgesetzt. 

Die Wahl findet im Majorzverfahren statt. Das Wahlanmeldeverfahren richtet sich nach den §§ 31 ff. in Verbindung mit § 59 Abs. 1 und § 62 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes, WAG; BGS 131.1. 

Die Wahlvorschläge sind bis Montag, 03. August 2026, 17.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei (Einwohnerdienste) Risch einzureichen (§ 62 Abs. 1a WAG). Der Wahlvorschlag trägt den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten und muss nebst der kandidierenden Person (§ 32 Abs. 4 und § 32a Abs. 3) von mindestens zehn Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Risch unterzeichnet sein.

Die Wahlvorschläge liegen bis Mittwoch, 05. August 2026, 17.00 Uhr, zur Einsicht und Geltendmachung von Mängeln auf.

Wird nur ein Wahlvorschlag eingereicht, findet kein Wahlgang statt. Der Gemeinderat erklärt die vorgeschlagene Person als in stiller Wahl gewählt, teilt ihr/ihm die Wahl mit und veröffentlicht die Gewählterklärung im Amtsblatt.

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