Ergänzungswahl Friedensrichter-Stv. / Friedensrichterin-Stv.
Infolge der Demission während der Amtsdauer findet für den stellvertretenden Friedensrichter (für den Rest der Amtsperiode 2025 – 2030) eine Ergänzungswahl statt. Das Datum für den Wahlgang wird für den 27. September 2026 festgesetzt.
Die Wahl findet im Majorzverfahren statt. Das Wahlanmeldeverfahren richtet sich nach den §§ 31 ff. in Verbindung mit § 59 Abs. 1 und § 62 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes, WAG; BGS 131.1.
Für die Ergänzungswahl vom 27. September 2026 sind innert der gesetzlichen Frist folgende Wahlvorschläge eingegangen:
- Kolb, Martin, 1962, Geschäftsleiter Pro Senectute Zug, 6343 Rotkreuz, FDP
- Zwahlen, Reto, 1978, Typograf, aktuell Senior Technical Consultant, 6343 Rotkreuz, Grüne / Parteilos
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Ergänzungswahl Friendnsrichter Stv. vom 27.09.2026.pdf | 27.09.2026 |


