Feuer- und Feuerwerksverbot bleibt über den 1. August hinaus bestehen
Die Waldbrandgefahr im Kanton Zug bleibt unverändert hoch. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen ist bis zum 1. August keine wesentliche Entspannung der Situation zu erwarten. Das Amt für Wald und Wild hält deshalb an den geltenden Massnahmen fest.
Damit bleibt im Hinblick auf den anstehenden Nationalfeiertag insbesondere das Verbot bestehen, im gesamten Kantonsgebiet Feuerwerke abzubrennen. Ebenfalls gilt weiterhin das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.
Die Lage wird laufend beobachtet. Sollten sich die Verhältnisse wesentlich ändern, werden die Massnahmen entsprechend angepasst.