Risch
Ergänzungswahl Friedensrichter-Stv. / Friedensrichterin-Stv.
Für den stellvertretenden Friedensrichter findet eine Ergänzungswahl am 27. September 2026 statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Risch ist rechtskräftig
Die Gemeinde Risch verfügt ab sofort über eine rechtskräftige Ortsplanung. Sie bildet die verbindliche Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde bis 2040 und ermöglicht die Umsetzung der nächsten Entwicklungsschritte.
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Stufe 4 von 5)
Im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand zum Waldrand 50 m) sind das Entfachen von Feuer im Freien sowie sämtliche Handlungen, welche eine Brandgefahr bewirken, verboten. Ausgenommen vom Feuerverbot ist die Verwendung von Geräten auf befestigtem Boden, die nicht mit offenem Feuer aufgeheizt werden oder aus denen keine Funken entspringen können (z.B. Gasgrill, Elektrogrill). Entsprechende Vorsichtsmassnahmen und Eigenverantwortung sind unabdingbar.