Neueste Meldungen
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Japankäfer im Kanton Zug: Flugzeit hat begonnen – Massnahmen zur Eindämmung treten in Kraft
Japankäfer im Kanton Zug: Massnahmen zur Eindämmung treten in Kraft
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Japankäfer: Massnahmen zur Eindämmung
Japankäfer Eindämmung
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Fensterersatz Restaurant Bützen, Bützen 1, 6331 Hünenberg, Assek.-Nr. 115a, GS-Nr. 3371 Koordinaten (Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone): 2'673’915 / 1'230’770
Amtsblatt vom 16.07.2026 und 23.07.2026
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Ersatz Wintergarten, Sonnhaldenstrasse 89, Assek.-Nr. 777a, GS-Nr. 1270
Amtsblatt vom 16.07.2026 und 23.07.2026
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Abbruch und Neubau Einfamlienhaus, St. Wolfgangstrasse 75, Assek.-Nr. 442a, GS-Nr. 778
Amtsblatt vom 16.07.2026 und 23.07.2026
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Absolutes Feuerverbot im Wald und Waldesnähe
Kanton Zug erlässt Feuerverbot
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Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Stufe 4 von 5)
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
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Die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Risch ist rechtskräftig
Die Gemeinde Risch verfügt ab sofort über eine rechtskräftige Ortsplanung. Sie bildet die verbindliche Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde bis 2040 und ermöglicht die Umsetzung der nächsten Entwicklungsschritte.
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Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Stufe 4 von 5)
Im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand zum Waldrand 50 m) sind das Entfachen von Feuer im Freien sowie sämtliche Handlungen, welche eine Brandgefahr bewirken, verboten. Ausgenommen vom Feuerverbot ist die Verwendung von Geräten auf befestigtem Boden, die nicht mit offenem Feuer aufgeheizt werden oder aus denen keine Funken entspringen können (z.B. Gasgrill, Elektrogrill). Entsprechende Vorsichtsmassnahmen und Eigenverantwortung sind unabdingbar.