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17.07.2026

Japankäfer im Kanton Zug: Flugzeit hat begonnen – Massnahmen zur Eindämmung treten in Kraft

17.07.2026
Japankäfer im Kanton Zug: Massnahmen zur Eindämmung treten in Kraft
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Bild Legende:
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Der Kanton Zug intensiviert nach dem ersten Auffinden von Japankäfern in Zug und in Baar die Massnahmen. Das Ziel ist, den Schädling zu tilgen. Ab sofort bis Ende September gilt deshalb ein Bewässerungsverbot im Befallsherd für Rasen- und grasbewachsene Grünflächen. Dazu gilt ein Transportverbot für Schnittgut aus der Pufferzone und ein Exportverbot der Oberflächenschicht des Bodens aus dem Befallsherd hinaus.

Im Kanton Zug wurde ein intensives Fallennetz zur Überwachung des Japankäfers installiert.

Nach dem Fang von 22 Japankäfern im Stadtgebiet Zug und in Baar wurden zwei Zonen definiert: ein Befallsherd (rund 1 km um die Fundstellen) sowie eine Pufferzone (weitere 5 km um
den Befallsherd).

Die genaue Gebietsabgrenzung (Befallsherd und Pufferzone) sind ersichtlich auf der Karte www.schluechthof.ch/japankaefer. In diesen Zonen gelten seit dem 15. Juli 2026 Massnahmen zur Bekämpfung und Tilgung des Japankäfers.

Wichtige Informationen und Hinweise vom Kantonalen Pflanzenschutzdienst

Wichtige Informationen und Hinweise vom Kantonalen Pflanzenschutzdienst
Typ Titel Bearbeitet
Allgemeinverfügung Bekämpfung des Japankäfers 16.07.2026
Flyer_Japankäfer 16.07.2026
Medienmitteilung 16 Juli 2026 16.07.2026

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