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Hinweis zur Nachzählung bei knappen Ergebnissen
Frage: Warum werden bei knappen Resultaten von Proporzwahlen keine Nachzählungen angeordnet? Antwort: § 32bis WAV kommt bei Abstimmungen und Majorzwahlen zur Anwendung, nicht aber bei ...
Hinweis zur Nachzählung bei knappen Ergebnissen
Frage: Warum werden bei knappen Resultaten von Proporzwahlen keine Nachzählungen angeordnet? Antwort: § 32bis WAV kommt bei Abstimmungen und Majorzwahlen zur Anwendung, nicht aber bei Proporzwahlen. Bei Proporzwahlen sind knappe Ergebnisse sehr häufig. Im Gegensatz zu Majorzwahlen lassen sich bei Proporzwahlen sehr knappe Ergebnisse nicht bereits bei blosser Betrachtung der Listenergebnisse feststellen, sondern es sind mehrere Rechenoperationen vorzunehmen, die je für sich knappe Resultate ergeben können. Es bestünde die Gefahr, dass bei Proporzwahlen die Wahlergebnisse bis am Abend des Wahlsonntags nicht vorliegen und aufgrund der Anordnung einer Nachzählung die Mitglieder der Parlamente und Behörden erst später festgestellt werden könnten.
Sohn von GR-Kandidatin im Wahlbüro möglich?
Frage: Ist es richtig, dass im Wahlbüro nur Personen nicht dabei sein dürfen, die selbst zur Wahl stehen? Das heisst, Ehepartner und in gerader Linie Verwandte von Kandidaten dürfen im Urnenbüro ...