Veterinärdienst
Vogelgrippe – sämtliche schweizweiten Schutzmassnahmen werden per 1. Mai 2023 aufgehoben
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Damit reagiert es auf den Umstand, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Deshalb müssen Geflügelhaltende vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel ihrer Tierärztin oder ihrem Tierarzt melden. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam.
Link BLV – Vogelgrippe beim Tier: Vogelgrippe beim Tier (admin.ch)
Die Aufgaben des Veterinärdienstes
Der Veterinärdienst ist tätig im Bereich Tiergesundheit, Tierschutz, Lebensmittel tierischer Herkunft, Import- und Export von Tieren und Tierprodukten und Tierarzneimittel.
In erster Linie sind wir für den Vollzug der rechtlichen Vorgaben zuständig. Weiter kümmern wir uns um die Gesunderhaltung und das Wohl der Tiere. Auch der Mensch muss vor Täuschungen geschützt werden und darf in seiner Gesundheit nicht beeinträchtigt werden.
Unsere Ziele:
- gesunde Tiere
- einwandfreie Lebensmittel tierischer Herkunft
- schonender Umgang mit Tieren, tiergerechte Haltung sowie verantwortungsvolle Nutzung von Tieren
- Sicherstellung der veterinärmedizinischen Rahmenbedingungen für den Marktzugang im Bereich von Tieren und tierischen Produkten