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Alterswohnungen

Alterswohnungen

Die Alterswohnungen bieten Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit auf selbständiges Wohnen in einer altersgerechten, barrierefreien und vernünftig finanzierbaren Wohnung, mit Möglichkeiten zum Bezug von Dienstleistungen «Wohnen mit Service» an.

In der Zentrumsüberbauung befinden sich 38 Alterswohnungen, welche die Gemeinde Steinhausen vermietet. Die Verwaltung dieser Wohnungen wird von der Immobilienfirma Arlewo AG, Zug, bewirtschaftet. Die Vergabekriterien finden Sie in der Richtlinie über die Vermietung von Alterswohnungen in der Zentrumsüberbauung Dreiklang.

Die Vergabekriterien finden Sie in der Richtlinie über die Vermietung von Alterswohnungen in der Zentrumsüberbauung Dreiklang. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Arlewo AG
Baarerstrasse 125
6300 Zug

Tel. 041 725 01 00, zug@arlewo.ch

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FAQ - Alterswohnungen Dreiklag

Frage: Wozu dienen die Alterswohnungen?
Antwort: Die Alterswohnungen ermöglichen älteren Menschen barrierefrei und selbstständig zu wohnen, mit der Möglichkeit, bei Bedarf Service- und Unterstützungsangebote zu nutzen.

Frage: Wie viele Wohnungen gibt es?
Antwort:

  • 28 Wohnungen mit 2.5 Zimmern
  • 10 Wohnungen mit 3.5 Zimmern 

Frage: Wer verwaltet die Vermietung?
Antwort: Die Verwaltung Arlewo verwaltet die Wohnungen im Auftrag der Gemeinde Steinhausen.

Frage: Wer darf eine Alterswohnung mieten?
Antwort:

  • Personen, die AHV beziehen oder auf barrierefreies Wohnen angewiesen sind
  • Personen, die ihren eigenen Haushalt selbstständig führen können

Frage: Wie werden die Wohnungen vergeben?
Antwort: Nach folgendem System, Priorität absteigend:

  1. Aktueller Wohnsitz in Steinhausen ≥ 10 Jahre
  2. Früherer Wohnsitz ≥ 10 Jahre nach dem 18. Lebensjahr
  3. Aktueller Wohnsitz ≥ 2 Jahre
  4. Personen mit Kindern oder Geschwistern in Steinhausen
  5. Aktueller Wohnsitz < 2 Jahre
  6. Personen, die keine der Kriterien erfüllen

Frage: Wie lange ist die Warteliste?
Antwort: Bitte melden Sie sich direkt bei der Verwaltung Arlewo, um genaue Informationen zur Warteliste zu erhalten (Tel. 041 725 01 00, zug@arlewo.ch).

Frage: Kann ich die Wohnung wechseln?
Antwort: Ja, bestehende Mieterinnen und Mieter können ihr Interesse schriftlich anmelden und werden bei freiwerdenden Wohnungen bevorzugt.

Frage: Wie werden die Wohnungen vermietet?
Antwort:

  • Unmöbliert, nach Zuger Mietvertrag
  • Grundinstallation für Notrufsystem vorhanden, Installation erfolgt bei Bedarf
  • Untervermietung ist nicht erlaubt

Frage: Wie viele Personen dürfen in den Wohnungen wohnen?
Antwort:

  • 2.5-Zimmerwohnung: maximal 2 Personen
  • 3.5-Zimmerwohnung: 2–3 Personen

Frage: Sind Haustiere erlaubt?
Antwort: Ja, grundsätzlich sind Haustiere erlaubt, solange sie keine Belästigung oder Schäden verursachen. Für grössere Tiere wie Hunde oder Katzen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Details regelt der Zuger Mietvertrag.

Frage: Was bedeutet „Wohnen mit Service“?
Antwort: Es sind freiwillige Dienstleistungen, die helfen, möglichst lange selbstständig in der Wohnung zu bleiben – z. B. Hauswirtschaft, Mahlzeiten, Pflege, soziale Betreuung, Notrufsysteme. Die Dienstleistungen sind kostenpflichtig und werden individuell verrechnet.

Frage: Wer organisiert die Dienstleistungen?
Antwort: Die Gemeinde bietet selbst keine Services an, vermittelt aber Kontakte.

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