Absolutes Feuerverbot – Stufe 5 von 5
Absolutes Feuerverbot – Stufe 5 von 5
Die anhaltende Trockenheit, die hohen Temperaturen sowie die weiterhin fehlenden ergiebigen Niederschläge haben die Waldbrandgefahr im Kanton Zug weiter verschärft. Das Amt für Wald und Wild erhöht deshalb in Absprache mit der Gebäudeversicherung Zug die Waldbrandgefahr auf die höchste Gefahrenstufe «sehr gross» (Stufe 5 von 5). Ab Mittwoch, 12. August 2026, 12.00 Uhr, gilt im gesamten Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Freien.
Die Vegetation sowie die oberen Bodenschichten sind stark ausgetrocknet. Bereits kleine Zündquellen können Brände verursachen, die sich rasch ausbreiten. Die aktuellen Wetterprognosen lassen keine Entspannung der Situation erwarten.
Verhalten bei Waldbrandgefahr Stufe 5
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Verhaltensvorschriften - Absolutes Feuerverbot (Gefahrenstufe 5 von 5) | 11.08.2026 |