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09.07.2026

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Stufe 4 von 5)

09.07.2026

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Stufe 4 von 5)

09.07.2026

Im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand zum Waldrand 50 m) sind das Entfachen von Feuer im Freien sowie sämtliche Handlungen, welche eine Brandgefahr bewirken, verboten. Ausgenommen vom Feuerverbot ist die Verwendung von Geräten auf befestigtem Boden, die nicht mit offenem Feuer aufgeheizt werden oder aus denen keine Funken entspringen können (z.B. Gasgrill, Elektrogrill). Entsprechende Vorsichtsmassnahmen und Eigenverantwortung sind unabdingbar.

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