Teilrevision Gewässerräume – Öffentliche Auflage
Nach dem Abschluss der Vorprüfung durch die Baudirektion des Kantons Zugs liegen die
Unterlagen der Teilrevision Gewässerräume, gestützt auf § 39 Abs. 2 des Planungs- und
Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998, öffentlich auf.
Die öffentliche Auflage startet am 31. August 2026 und dauert bis am 29. September 2026.
In dieser Zeit sind die Dokumente zu den Öffnungszeiten im Rathaus einsehbar.
Zudem sind sie über die Website der Gemeinde zugänglich.
Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden.