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21.08.2026

Aufhebung des absoluten Feuerverbots im Freien

21.08.2026
Aufhebung des absoluten Feuerverbots im Freien (Stufe 5 von 5)

Die Niederschläge von letzter Nacht und in den vergangen Tagen haben die Waldbrandgefahr im Kanton Zug entschärft. Das Amt für Wald und Wild senkt deshalb in Absprache mit der Gebäudeversicherung Zug die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe «erhebliche Gefahr» (Stufe 3 von 5). Ab sofort, gilt im gesamten Kantonsgebiet erhebliche Waldbrandgefahr.

Empfehlungen Stufe 3:
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
- Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
- Funkenwurf sofort löschen
- Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
- Bei starkem oder böigem Wind auf Feuer verzichten
- Keine Raucherwaren wegwerfen
- Keinen Schlagabraum verbrennen (Es werden keine Bewilligungen mehr erteilt.)
- Kein Feuerwerk in Waldesnähe abfeuern. Die auf dem Produkt aufgedruckten Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
- Keine Himmelslaternen steigen lassen

Das Amt für Wald und Wild beobachtet die Lage weiterhin. Bei erneut trockener oder windiger Witterung kann sich die Waldbrandgefahr wieder verändern; bei Bedarf werden die Gefahrenstufe und die Massnahmen erneut angepasst.
Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem verantwortungsvollen Verhalten zum Schutz von Wald, Natur und Bevölkerung beitragen.

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