Menzingen - News
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Stufe 4 von 5)
Im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand zum Waldrand 50 m) sind das Entfachen von Feuer im Freien sowie sämtliche Handlungen, welche eine Brandgefahr bewirken, verboten. Ausgenommen vom Feuerverbot ist die Verwendung von Geräten auf befestigtem Boden, die nicht mit offenem Feuer aufgeheizt werden oder aus denen keine Funken entspringen können (z.B. Gasgrill, Elektrogrill). Entsprechende Vorsichtsmassnahmen und Eigenverantwortung sind unabdingbar.
Dachsanierung und Photovoltaik-Anlage Huobstrasse 19a, 6333 Hünenberg See, Assek.-Nr. 883a, GS-Nr. 1384
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