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Sondernutzungsplanung

Pläne in Hünenberg

Bebauungspläne

  • Parzellenscharfe und grundeigentümerverbindliche Ordnung der baulichen Gestaltung über ein Teilgebiet in der Bauzone.

  • Sicherung von besonderen Qualitäten, Planung von besonderen Standorten, Projektierung spezifischer Vorhaben, Regelung der Erschliessung, Gestaltung der Umgebung etc.

  • Mit massgeschneiderten Lösungen geben Bebauungspläne Antwort auf komplexe Aufgaben. Weisen sie wesentliche Vorzüge im Sinn von besonders guter architektonischer Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie der Freiräume und besonders gute städtebauliche Einordung in das Siedlungs-​ und Landschaftsbild auf, sind Abweichungen gegenüber der Bauordnung (Nutzungsplanung) zugelassen (§ 32 Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug / PBG).

  • Im Kanton Zug wird zwischen einfachen und ordentlichen Bebauungsplänen unterschieden. Diese sind in § 32bis beziehungsweise § 32ter PBG geregelt. Die beiden Arten von Bebauungsplänen unterscheiden sich insbesondere darin, wie stark sie von der Regelbauweise abweichen dürfen, welche besonderen Vorzüge dafür erforderlich sind und wie das Verfahren ausgestaltet ist. Auch der Aufwand und der Kreis der Beteiligten unterscheiden sich je nach Verfahren.

  • Ablauf ordentliches und einfaches Bebauungsplanverfahren

  • Bestehende Bebauungspläne: ortsplanung.ch oder zugmap.ch (Suchbegriff: Bebauungspläne)

  • Merkblätter: Arbeitshilfe Bebauungsplan, Kanton Zug; Anforderungen Bebauungsplanverfahren, Gemeinde Hünenberg (Dokument im Anhang zu verlinken)

  • Finanzierung: Richtlinie für die Finanzierung bei Bebauungsplanprozessen

Baulinienpläne

  • Baulinien treten anstelle von Abstandsvorschriften und dienen unterschiedlichen Zwecken wie zur Sicherung des Standortes bestehender Bauten, zur Gestaltung von Aussenräumen etc.
  • Bestehende Baulinien: zugmap.ch (Suchbegriff: "Baulinien")

Quartiergestaltungspläne

  • Der Quartiergestaltungsplan legt als Teilrichtplan über ein begrenztes Gebiet die Grundzüge der künftigen Quartierstruktur fest. Die Inhalte beschränken sich auf zentrale Aspekte, die eine übergeordnete Koordination erfordern und von öffentlichem Interesse sind.
  • Für die bauliche Entwicklung eines Gebietes können Quartiergestaltungspläne erlassen werden, namentlich für die Ausarbeitung von Bebauungsplänen sowie als Grundlage zur Beurteilung von Arealbebauungen.
  • Quartiergestaltungsplan Enikon-Eichmatt-Zythus

- Plan
- Bericht

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