Teilrevision Bauordnung zu Mobilfunkantennen
Bis Ende 2027 gilt eine Planungszone für Mobilfunkantennen. In dieser Zeit darf nichts gemacht werden, was die künftige Planung erschweren würde.
Die Revision der Bauordnung zu Mobilfunkanlagen wurde von der Ortsplanungsrevision abgekoppelt. So kann das sogenannte Kaskadenmodell rechtzeitig, also noch vor Ablauf der Planungszone, gesetzlich eingeführt werden.
Das Kaskadenmodell ist das zentrale Instrument, um zu regeln, wo in der Bauzone sichtbare Mobilfunkanlagen stehen dürfen. Es legt fest, welche Zonentypen bei der Standortwahl Vorrang haben. Strengere Einschränkungen sind wegen übergeordnetem Recht (Bundesrecht) nicht zulässig.