Revision des Bebauungsplans «Dorfkern Nord»: Inkrafttreten
Mitteilung vom 28. Mai 2026
Nach Erhalt der kantonalen Genehmigung sowie dem Ablauf der zwanzigtägigen Beschwerdefrist ist am 7. Mai 2026 der formell und inhaltlich revidierte Bebauungsplan «Dorfkern Nord» in Kraft getreten.
Die Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes, welche am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, verpflichtet die Zuger Gemeinden bis Ende 2025 zur Anpassung ihrer Bauvorschriften. So wird beispielsweise die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) umgesetzt. Dies hat zur Folge, dass die bestehenden rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Hünenberg aktualisiert und auf die formalen Vorgaben angepasst werden müssen. Im Fall des Bebauungsplans «Dorfkern Nord» galt es, neben der formellen Überführung ans neue Recht, die «Lücken» (GS Nrn. 35, 36, 38, 625) in den anzupassenden Bebauungsplan zu integrieren. Zudem wurden untergeordnete inhaltliche Anpassungen am Bebauungsplan vorgenommen, um gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen entgegenzuwirken und eine hohe Wohnqualität zu sichern.
Der Bebauungsplan wurde nach der Rückweisung im Juni 2024 überarbeitet. Die Änderungen seit Juni 2024 sind:
- Ermöglichung von Liftbauten bei bestehenden Gebäuden über die maximale Baubegrenzungslinie und mit «Überschreitung» der Ausnützung
- Weglassen der Vorschrift, dass 25 Prozent der Freiflächen und Privatgärten als ökologisch wertvolle Flächen auszugestalten sind
- Weglassen der Vorschrift, dass Wohnstrassen/Plätze partiell zu entsiegeln sowie mit entsprechender Materialisierung und Bepflanzung Platzsituationen zu schaffen sind.
An der Einwohnergemeindeversammlung am 15. Dezember 2025 wurde der Überarbeitung des Bebauungsplans im Sinne von § 39 Abs. 4 Planungs- und Baugesetztes des Kantons Zug grossmehrheitlich zugestimmt. Der Bebauungsplan wurde somit festgesetzt. Zuvor wurde ein Antrag über die Wiederaufnahme von § 7 Abs. 6 betreffend eine Vorschrift zur partiellen Entsiegelung von Wohnstrassen/Plätze mit 35 Ja-Stimmen zu 106 Nein-Stimmen abgelehnt. Gegen den Beschluss wurde im Sinne von § 41 Planungs- und Baugesetztes keine schriftliche Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Zug erhoben.
Der Bebauungsplan «Dorfkern Nord» ist die verbindliche und nun rechtskräftige Grundlage für die Ausarbeitung eines Bauprojektes und der dafür benötigten Baubewilligung.
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne sind auf den folgenden Plattformen zu finden:
huenenberg.tlex.ch, ortsplanung.ch oder zugmap.ch (Suchbegriff "Bebauungspläne").
Gemeinderat Hünenberg