Rechtskraft Bebauungsplan Bösch-Rothus
Mitteilung vom 17. Juni 2026
Die Revision des ordentlichen Bebauungsplans «Bösch-Rothus» ist rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug hat die Beschwerde gegen die Genehmigung der Revision des ordentlichen Bebauungsplans «Bösch-Rothus» abgewiesen. Da die Beschwerde nicht ans Bundesgericht weitergezogen wurde, ist der Bebauungsplan seit Anfang Juni 2026 rechtskräftig.
An der Urnenabstimmung vom 18. Juni 2023 stimmten die Stimmberechtigten der Gemeinde Hünenberg der Revision des ordentlichen Bebauungsplans «Bösch-Rothus» zu. Die Revision betrifft im Wesentlichen eine Neuzuweisung der (öffentlichen) Freiflächen auf verschiedene Grundstücke im Gebiet Bösch-Rothus, eine Veränderung der Baumassenziffer (Ausnützung) sowie die Regelung der verkehrlichen Erschliessung. Damit wurde erzielt, dass das gemeindeeigene Grundstück 2200 bebaut werden kann.
Gegen die Genehmigung der Revision des Bebauungsplans «Bösch-Rothus» wurde bis zum Verwaltungsgericht Beschwerde geführt. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde am 27. März 2026 ab. Innerhalb der Rechtsmittelfrist wurde beim Bundesgericht keine Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts eingereicht.
Der Gemeinderat nimmt den Entscheid erfreut zur Kenntnis. Für die aktive Entwicklung des gemeindeeigenen Grundstücks wird die aktuelle Ortsplanungsrevision abgewartet.
Das im Bebauungsplan vorgesehene Konkurrenzverfahren für Freiraum und Erschliessung wurde erfolgreich durchgeführt (siehe auch Mitteilung vom 27. März 2025).
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