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Flottenmanagement

Flottenmanagement

Allgemeines

Am 7. November 2017 hat der Regierungsrat entschieden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung* bei einem privaten Kauf eines Neuwagens ab sofort Flottenrabatt geltend machen können, sofern die Auflagen der Importeure (z.B. Privateinlösung, Mindesthaltedauer) erfüllt sind. Die Rabatte variieren je nach Automarke.

Ablauf Neuwagenkauf

Grundsätzlich kann bei jedem Markenanbieter ein Antrag auf Flottenvergünstigung gestellt werden.

Damit der Rabatt gewährt werden kann, muss der Kanton Zug eine Flottenrabatt-​Bestätigung für den Automobilimporteur unterschreiben. Bitte verlangen Sie beim Händler/Garagisten das Flottenbestätigungsformular und reichen Sie es ausgefüllt an das Personalamt unter der E-Mail-Adresse: info.pa@zg.ch ein. Das Personalamt bestätigt mit der Unterschrift, dass der Mitarbeitende flottenberechtigt, beim Kanton Zug angestellt ist und bei der Nutzung seines privaten Fahrzeugs eine Km-​Entschädigung geltend machen kann. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu drei Tagen dauern kann. Das unterzeichnete Formular übergibt der Mitarbeitende dem Händler/Garagisten. 

*damit können folgende Mitarbeitende von einem Flottenrabatt profitieren:

- Mitarbeitende der Staatsverwaltung

- Mitarbeitende der Gebäudeversicherung (kantonale Anstalt)

- Mitarbeitende der Pensionskasse (kantonale Anstalt)

- Mitarbeitende der PH Zug (kantonale Anstalt)

- Mitarbeitende der AHV-​Ausgleichskasse

- Mitarbeitende der Gerichte

- Mitarbeitende der Datenschutzstelle

- Mitarbeitende der Ombudsstelle

- Mitarbeitende der kantonalen Schulen (Kantonsschulen, GIBZ, LBBZ, KBZ, ABA)

- Behördenmitglieder (Mitglieder des Regierungsrats und Richterinnen und Richter)

Link zum Fleet Portal der Importeure, welche uns eine eigene Website anbieten:

Mercedes

AMAG (Audi, VW, Skoda, Seat)

Binelli Group

Volvo

Weitere Informationen

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