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Kompetenzzentrum IT-Beschaffungen

Beschaffungen, Verträge

Herzlich willkommen beim Kompetenzzentrum IT-Beschaffungen!

Das Kompetenzzentrum IT-Beschaffungen (BKZ IT) des AIO stellt Muster von zentralen Dokumenten für IT-Beschaffungen im Kanton Zug zur Verfügung. Diese wurden mit dem Finanzdirektionssekretariat abgestimmt, weshalb sie zur Verwendung innerhalb der Finanzdirektion freigegeben sind. Anderen Direktionen steht es frei, diese Muster als Grundlage für eigene IT-Beschaffungen zu verwenden und an ihre Bedürfnisse anzupassen.

Musterverträge:

Derzeit stehen Muster zu folgenden IT-Verträgen als Download zur Verfügung:
1. Werkvertrag
2. Dienstleistungsvertrag
3. Kaufvertrag (Hardware)
4. Lizenzvertrag (Software)
5. Wartungs- und Pflegevertrag
6. Software-as-a-Service für Cloud-basierte Leistungen

Das Dokument «Auswahlhilfe» unterstützt bei der Entscheidung, welcher IT-Mustervertrag im konkreten Einzelfall verwendet werden soll. Die IT-Musterverträge sind ausführlich kommentiert, um den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Für einfachere Beschaffungen können die kommentierten Optionen weggelassen werden. Die in Beilage 03 zum Muster-Pflichtenheft zur Verfügung gestellten IT-Musterverträge sind als Basis für die späteren Vertragsverhandlungen gedacht, und müssen im Einzelfall jeweils angepasst werden.

Muster/Unterlagen für Submissionen/Ausschreibungen:

Für Submissionen/Ausschreibungen steht ein Muster für ein IT-Pflichtenheft in einem offenen Verfahren zur Verfügung, welches aus folgenden drei Teilen besteht:
1. Pflichtenheft
2. Beilagenkatalog mit Titelblatt und acht Beilagen
3. Anhänge (standardmässig Anhang A mit AGB DVS 2025 und Anhang B mit Geheimhaltungserklärung)

Das Pflichtenheft enthält auf Seite 2 allgemeine Hinweise, welche den Umgang mit dem Muster näher beschreiben und es werden konkrete Tipps zu IT-Beschaffungen aufgeführt.

Beispiele und weitere Informationen

Die unten publizierten Beispiele und weitere Informationen können bei IT-Beschaffungen ebenfalls hilfreich sein und sollen Sie im Beschaffungsprozess unterstützen. Für Beschaffungen gestützt auf bestehende Rahmenverträge gelten nach wie vor die AGB ICT 2020.

Für die Erstellung von entsprechenden Nachträgen, bei Vertragsverlängerungen und bei generellen Fragen im Zusammenhang mit Beschaffungen kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige juristische Ansprechperson Ihrer Direktion bzw. Ihres Amts. Bei spezifischen Einzelfragen zu Beschaffungen und Verträgen im IT-Bereich steht Ihnen subsidiär auch das Kompetenzzentrum IT-Beschaffungen (BKZ IT) des AIO unterstützend zur Seite.

Beilagen und weitere Informationen allgemein

In Bearbeitung – Update wird bis Mitte April 2026 verfügbar sein.

Beilagen und weitere Informationen AIO

Weitere Informationen

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