Ausländisches Zulassungsdiplom
Zulassung zu Bachelorstudiengängen mit ausländischen Diplomen
Ausländische Zulassungsausweise müssen den Anforderungen von Swissuniversities für die Zulassung an die Universität Luzern entsprechen.
Studieninteressierte mit ausländischem Vorbildungsausweis müssen sich bis am 31. März für ein Studium mit Beginn im darauffolgenden Herbst anmelden. Alle Zulassungsdokumente und Unterlagen müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung vorliegen.
Nachweis Deutschkompetenz
Personen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die ihren Abschluss auf Sekundarstufe II (Reifezeugnis) nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben haben, müssen ihre Deutschkenntnisse sowohl mündlich als auch schriftlich durch ein Zertifikat auf dem Niveau C2 des Europäischem Sprachenportfolios nachweisen.
Ausgleichsmassnahmen für Lehrpersonen mit ausländischem Lehrdiplom
Für die Anerkennung ausländischer Lehrdiplome ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig. Liegen wesentliche Ausbildungsunterschiede vor, erfolgt die Anerkennung erst nach erfolgreichem Absolvieren von Ausgleichsmassnahmen. Detaillierte Informationen zur Anerkennung ausländischer Diplome finden Sie auf der Website der EDK.
Liegt Personen mit ausländischem Lehrdiplom ein positiver Entscheid der EDK zu Ausgleichsmassnahmen im Bereich Kindergarten- und Primarstufe vor, können sie die fehlenden Ausbildungsteile an der PH Zug erfüllen. Sie erhalten so die geforderten ECTS-Punkte damit ihr Lehrdiplom in der Schweiz anerkannt ist. Die Kosten legt die EDK fest. Sie betragen gegenwärtig 450 Franken pro ECTS-Punkt (Stand Juni 2023).