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Heizungsersatz

Der Kanton Zug fördert den Heizungsersatz bei der Umstellung von fossilen oder elektrischen Heizungen zu erneuerbaren Energieträgern.

Der Kanton Zug fördert den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern.

Fördergegenstand Fördersätze           
Automatische Holzfeuerung bis
70 kW Feuerungswärmeleistung
4'000 Fr. +   75 Fr./kWth
Automatische Holzfeuerung über
70 kW Feuerungswärmeleistung
bis 500 kWth 20'000 Fr. + 200 Fr./kWth
über 500 kWth 40'000 Fr. + 160 Fr./kWth
Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 30 kWth 8'500 Fr.                        
über 30 kWth 4'000 Fr. + 150 Fr./kWth
Sole/Wasser- und
Wasser/Wasser-Wärmepumpe
bis 500 kWth 25'000 Fr. + 400 Fr./kWth
über 500 kWth 125'000 Fr. + 200 Fr./kWth

Anschluss an ein Wärmenetz

bis 500 kW 4'000 Fr. + 200 Fr./kW   
über 500 kW 54'000 Fr. + 100 Fr./kW   

Weitere Förderbeiträge
Bitte beachten Sie, dass eventuell die Gemeinden oder private Organisationen ebenfalls Förderbeiträge leisten. Eine Übersicht über die Förderprogramme am Standort Ihrer Liegenschaft finden Sie unter www.energiefranken.ch. Eine Doppelförderung ist jedoch nicht in allen Fällen möglich.

Weitere Informationen

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Auskunft Heizungsersatz

Tel: 041 723 63 75
E-Mail: zug@dasgebaeudeprogramm.ch

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